Preise

Die Preise können sie persönlich erfragen. Wir unterstützen sie gerne bei Anträgen. Weiteres am besten im persönlichen Gespräch.  Eine Probestunde ist jeder Zeit kostenlos möglich.

 Liebe Klienten,

 

Wenn sie Einheiten bei uns besuchen möchten, ist oft eine der ersten Fragen „Was kostet das?“. Auf den ersten Blick scheinen unsere Preise hoch angesetzt zu sein, doch sie sind genau kalkuliert und wir halten uns an die vom Berufsverband vorgegebene Preisspanne. Sicher können sie sich auch vorstellen, dass der Mitarbeiter (Therapeut) sowie dessen Aus- und Weiterbildung, die Gestaltung der Einheiten, der Unterhalt und die Gesunderhaltung der Tiere, die Ausbildung, das regelmäßige Training etwas kostet. Dazu kommen kosten für Versicherungen und zudem möchte auch der Staat seinen Anteil haben.

 

Eine ungefähre Vorstellung der Kosten können Sie sich aus der nachfolgenden Aufstellung machen.

 

Kosten pro Pony/Pferd

 

Anschaffung eines Schulponys 

2500,- EUR bis 6.000,- EUR 

Grundausstattung für ein Pony (Sattel, Gurte, Decken, Halfter, Trensen…)

1500,- EUR bis 2.000,- EUR 

Unterhaltskosten für ein Pony (Miete oder Pacht,Weide, Geräte, Instandhaltung)

200,- EUR bis 400,- EUR / Monat 

Futter pro Pony (Heu und Ergänzungsfutter)

ca. 100,- EUR / Monat 

Schmied / Hufpfleger pro Pony

ca. 300,- EUR / Jahr 

Impfungen, Wurmkuren pro Pony

ca. 150,- EUR / Jahr 

Tierarzt pro Pony

ca. 100,- EUR und mehr/ Jahr 

 Pferdezahnarzt, Osteopathie pro Pony

ca. 350,- EUR / Jahr 

 

 

 

Zusätzliche Kosten

 

Ausbildung Reittherapeut

Einmalig ca. 6.000

Weiterbildung Mitarbeiter

Ca. 1000,- EUR/Jahr

Therapiematerial

Ca. 500,-EUR /Jahr

Versicherungen/BG

Ca. 800,- EUR/Jahr

MwSt. und Gewinnsteuer

Ca. 30-40% der Einnahmen

 

 

Es geht uns nicht darum Preise schön zu reden, es geht uns darum, dass Sie verstehen, dass gut ausgebildete, ausgeglichene und gesunde Ponys, engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter und ein sicheres Umfeld die Qualität in unserem Betrieb garantiert, die Sie durch Ihre Zahlungen unterstützen.

Wichtige Info!!!

Für Schulkinder stellt das heilpädagogische Reiten  eine Maßnahme zur sozialen Teilhabe dar und kann gemäß § 35a SGB VIII in Verb. mit § 55 (2) Nr. 2 erbracht und erstatte werden.

Für noch nicht eigeschulte Kinder stellt das heilpädagogische Reiten ebenfalls eine Maßnahme zur sozialen Teilhabe (Eingliederung) dar und kann nach §54 SGB 12 abgerechnet werden.

 

Download
Eventuelle Kostenträger der Reittherapie
Adobe Acrobat Dokument 10.5 KB

Des weiteren gibt es auch gemeinnützige Verreine und Organisationen, an welche amn sich wenden kann.

https://www.pferde-staerken.net/

https://www.mainlichtblick.de/

Kontaktanfrage

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.