Liebe Klienten,
Wenn sie Einheiten bei uns besuchen möchten, ist oft eine der ersten Fragen „Was kostet das?“. Auf den ersten Blick scheinen unsere Preise hoch angesetzt zu sein, doch sie sind genau kalkuliert und wir halten uns an die vom Berufsverband vorgegebene Preisspanne. Sicher können sie sich auch vorstellen, dass der Mitarbeiter (Therapeut) sowie dessen Aus- und Weiterbildung, die Gestaltung der Einheiten, der Unterhalt und die Gesunderhaltung der Tiere, die Ausbildung, das regelmäßige Training etwas kostet. Dazu kommen kosten für Versicherungen und zudem möchte auch der Staat seinen Anteil haben.
Eine ungefähre Vorstellung der Kosten können Sie sich aus der nachfolgenden Aufstellung machen.
Kosten pro Pony/Pferd
Anschaffung eines Schulponys |
2500,- EUR bis 6.000,- EUR |
Grundausstattung für ein Pony (Sattel, Gurte, Decken, Halfter, Trensen…) |
1500,- EUR bis 2.000,- EUR |
Unterhaltskosten für ein Pony (Miete oder Pacht,Weide, Geräte, Instandhaltung) |
200,- EUR bis 400,- EUR / Monat |
Futter pro Pony (Heu und Ergänzungsfutter) |
ca. 100,- EUR / Monat |
Schmied / Hufpfleger pro Pony |
ca. 300,- EUR / Jahr |
Impfungen, Wurmkuren pro Pony |
ca. 150,- EUR / Jahr |
Tierarzt pro Pony |
ca. 100,- EUR und mehr/ Jahr |
Pferdezahnarzt, Osteopathie pro Pony |
ca. 350,- EUR / Jahr |
Zusätzliche Kosten
Ausbildung Reittherapeut |
Einmalig ca. 6.000 |
Weiterbildung Mitarbeiter |
Ca. 1000,- EUR/Jahr |
Therapiematerial |
Ca. 500,-EUR /Jahr |
Versicherungen/BG |
Ca. 800,- EUR/Jahr |
MwSt. und Gewinnsteuer |
Ca. 30-40% der Einnahmen |
Es geht uns nicht darum Preise schön zu reden, es geht uns darum, dass Sie verstehen, dass gut ausgebildete, ausgeglichene und gesunde Ponys, engagierte und gut ausgebildete Mitarbeiter und ein sicheres Umfeld die Qualität in unserem Betrieb garantiert, die Sie durch Ihre Zahlungen unterstützen.
Wichtige Info!!!
Für Schulkinder stellt das heilpädagogische Reiten eine Maßnahme zur sozialen Teilhabe dar und kann gemäß § 35a SGB VIII in Verb. mit § 55 (2) Nr. 2 erbracht und erstatte
werden.
Für noch nicht eigeschulte Kinder stellt das heilpädagogische Reiten ebenfalls eine Maßnahme zur sozialen Teilhabe (Eingliederung) dar und kann nach §54 SGB 12
abgerechnet werden.
Des weiteren gibt es auch gemeinnützige Verreine und Organisationen, an welche amn sich wenden kann.