Schulbegleitung
Die Schulbegleitung ist eine Form der Eingliederungshilfe, deren Anspruch sich aus den Sozialgesetzbüchern ergibt (§ 112 SGB IX und §35a, §27 Abs.2 SGB VIII) Sie kann an allen Schularten und im
Kindergarten stattfinden.
Begleitung für Kinder, Jugendliche und junge Menschen
- mit einem Förderbedarf aus den Bereichen soziale und emotionale Entwicklung
- mit einer (drohenden) seelischen Behinderung
- mit Auffälligkeiten im Bereich des Verhaltens
- mit einem Förderbedarf aus den Bereichen Lernen, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Hören, Sehen und Sprache
Ziele der Integrationshilfe
- individuelle und ganzheitliche Förderung im Alltag in Schulen und Kindergärten
- Entwicklung eigenständigen Handelns, größtmöglicher Selbständigkeit und Unabhängigkeit
- Hilfestellung bei Tätigkeiten und in lebenspraktischen Bereichen
- Psychische Hilfestellung und Förderung der sozialen Integration
Unsere Leistungen
- Begleitung der Kinder und Jugendlichen nach Bedarf
- Regelmäßige Elternarbeit
- Kooperation mit Lehrkräften und Therapeuten
- Erstellung von Hilfsmitteln
Die Schulbegleiter*innen sind pädagogische Fachkräfte und arbeiten individuell, ressourcenorientiert, ganzheitlich, kooperativ und vernetzend. Sie nehmen regelmäßig an Supervisionen und
Fortbildungen teil um eine qualitative Arbeit sicherzustellen.